Das Taxifahrerverkehrsregelungsnovum

Du bist Taxifahrer und weich in der Birne? Dann habe ich für dich eine neue Verkehrsregel. Die habe ich zumindest gerade eben von einem böblinger Kollegen gelernt, den ich kurz vor Tübingen “getroffen” habe. Ich halte es daher für meine heilige Pflicht, das Taxifahrerverkehrsregelungsnovum weiterzuverbreiten, da ich es für sehr sinnvoll und für Unfallreduzierend halte.

Anzuwenden bei: Zweispuriger Fahrbahn, die dazu dient zwei Straßen zusammenzuführen; die Fahrbahn wird also in ca. 100 Metern einspurig.

Zusatzbedingung: Auf der eigenen (rechten) Fahrspur muss stockender Verkehr herrschen, auf der anderen (linken) Fahrbahn muss freie Bahn sein.

Was tun: Du musst warten, bis auf der linken Fahrbahn Autos vorbei fahren und dann plötzlich nach links rausziehen und MITTIG in der Fahrbahn fahren. Dass das erste links an dir vorbeifahrende Auto leicht in den Grünstreifen fahren muss und etwas von seinen Reifen auf die Straße radiert, ist beabsichtigt. Das Hupen weiterer Autos, die links vorbei fahren könnten, ist ebenfalls beabsichtigt. Auffahrunfälle, die durch plötzliches Bremsen der links fahrenden Autos entstehen sind tragbar.

Merke: Die bisherige Regel, dass man an der Stelle, wo die Straße zusammengeführt werden soll, die “Reißverschlussregel” anwendet, ist als abgeschafft zu betrachten.

Bildquelle: Wikipedia